Beitragsordnung der Kleingartensparte „Freiheit“ e.V.

 

Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft im Verein 25,00 €

Jedes neue Vereinsmitglied hat beim Eintritt in den Verein und der Gartenübernahme eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.

 

Gartenpacht

Die Gartenpacht beträgt 0,09 / gepachteter Fläche.

 

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird in einer Höhe von 46,00 € ordentliche Mitglieder und Mitglieder auf Probe jke Gartenjahr festgelegt.

Andere Formen der Mitgliedschaft zahlen einen Betrag von 5,00 €.

 

Umlage

Der Verein erhebt eine Umlage entsprechend der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten. Es wird eine Umlage in Höhe von 43,00 € je Vereinsmitglied und Gartenjahr festgelegt. Zu den Verbindlichkeiten gehören Grundsteuer, Gemeinschaftspacht, Versicherungen, Aufwendungen für Arbeitseinsätze und sonstige Aufwendungen.

Gebühr für Wasser- und Stromzähler

Für die Vereinseigenen Wasserzähler wird eine Gebühr von 3,50 € und für die Stromzähler von 4,50 € pro Garten erhoben.

Die Höhe der Gebühren wird durch den Vorstand festgeegt.

 

Pflichtstunden

Nicht geleistete Pflichtstunden sind mit einem Betrag von 30,00 € je Stunde auszugleichen.

Die Höhe des Betrages legt der Vorstand jedes Jahr neu fest.

 

Nutzung des Vereinsheims

Für die Nutzung des Vereinsheim durch Vereinsmitglieder für private Feiern ist ein Nutzungsentgelt von 60,00 € zuzüglich Strom- und Wasserverbrauch und evtl. Heizkosten zu entrichten. Diese Regelung gilt nur für Vereinsmitglieder. Dritten gegenüber wird ein gesondertes Nutzungsentgelt berechnet.

Das jeweilige Nutzungsentgeld wird vom Vorstand festgelegt und kann im laufenden Kaländerjahr geändert werden.

 

 

Nutzung vereinseigener Geräte und Werkzeuge

Das Nutzungsentgelt für die vereinseigenen Geräte und Werkzeuge ist der Gebührenliste zu entnehmen.

Mahngebühren undZinsen

 

Erste Mahnung (nach 14 Tagen) Gebühr 5,00 €, zweite Mahnung (nach vier Wochen)  Gebühr 10,00€  und gleichzeitig Weitergabe an den Kreisverband.

Die Berechnung der Zinsen, erfogt nach denörtlich übliche Zinssatz. 

 

 

Die Beitragsordnung tritt am 25.04.2022 in Kraft, geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 24.04.2022. Der Vorstand kann jährlich andere Beträge, als in dieser Beitragsordnung genannt, festlegen.

 

Köthen, 24.04.2022

 

 

 

 

 

 

06366 Köthen (Anhalt)

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